Mit dem ersten Eindruck geht alles los. Deswegen treten wir als Fischereiaufseher nicht autoritär auf und sind hilfsbereit. Man muss sich bewusst machen, dass Angler auch Erholung suchen.

FAQ Fischereiaufsicht

Hier möchten wir unseren Fischereiaufsehern eine kleine Übersicht geben, worauf bei der Kontrolle geachtet werden sollte.

Die Aufstellung ist weder vollständig noch ist sie eine Rechtsberatung. Jeder Fischereiaufseher  verpflichtet sich umfassend und aktuell über geltendes Recht zu informieren.

Grundsätzlich ist das jedem Fischereiaufseher selbst überlassen. ABER: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.“

  • Wir sind freundlich, begrüßen also unsere Sportfreunde, gerne auch mit einem Petri, stellen uns als Fischereiaufsicht der Angler & Naturschutzgemeinschaft e.V. vor und weisen uns entsprechend aus.
  • Anschließend bitten wir um die Angelpapiere (Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Mitgliedsausweis, Gewässerverzeichnis) und kontrollieren diese auf Vollständigkeit und Gültigkeit. Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, dass der Angler das Gewässerverzeichnis/Gewässerordnung als Printausgabe mit sich führt,  dass vorzeigen als Download in Form einer gespeicherten PDF-Ausgabe oder
    über die App des LAV Sachsen-Anhalt e.V. ist auch zulässig. Sind diese vollständig und gültig überprüfen wir nun die mitgeführten Angelgerätschaften.(Kein anfassen von fremden Eigentum!)
  • Auch die Sauberkeit an der Angelstelle ist zu überprüfen.
  • Stellt ihr einen Verstoß gegen die Regeln fest, ggf. verweisen vom Gewässer und einbehalten des Fischereierlaubnisscheins. Danach Weiterleitung des Sachverhaltes an die Wasserschutzpolizei mit folgenden Angaben: Ort, Datum/Uhrzeit, Name, Anschrift & Telefonnummer der Zeugen
  • Sofern der Fischereierlaubnisschein (gelb) vorhanden ist und nur eine Verwarnung ausgesprochen wird, solltet ihr diese auf der Rückseite des Fischereierlaubnisscheins notieren, damit bei wiederholtem Verstoß der Fischereiaufseher sofort erkennen kann, dass bereits verwarnt wurde und ggf. weitere Schritte eingeleitet werden können.

Wichtig!

  • Sicherstellung, Identitätsfeststellung obliegen nur den bestätigten Fischereiaufsehern, nicht den benannten Fischereiaufsehern der Vereine.
  • Bei jeglichen aggressiven Verhalten des kontrollierten Anglers sofortiger Abbruch der Kontrolle und Verständigung der WSP oder in Ausnahmefällen das Polizeirevier Wittenberg.

Im Prinzip könnte er dies tun! Wir empfehlen aber immer einen Zeugen dabei zu haben. Der Zeuge muss dabei nicht selbst ein Fischereiaufseher sein. Es kann gerne auch die Frau, ein Freund oder ein anderer Angler sein, der sich dafür bereit erklärt. Der Zeuge wird bei der Wasserschutzpolizei angegeben und steht somit für Rückfragen zur Verfügung.

Komplexkontrollen werden sporadisch durchgeführt. Dabei verabreden sich mehrere Fischereiaufseher um größere Bereiche, größere Angelgruppen oder mehrere Gewässer gleichzeitig zu kontrollieren. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn viele Angler an einem Gewässer /-Abschnitt sind und somit relativ schnell merken würden, dass kontrolliert wird. In diesem Fall bestünde für einige Angler die Möglichkeit, Verstöße zu verschleiern. Um derartiges vorzubeugen werden Komplexkontrollen anberaumt.

In der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. , stehen die Maßnahmen zur einheitlichen Ahndung von Verstößen von Verbandsmitgliedern und
Gastanglern.

Zusätzlich können durch die Behörden Geldbußen verhangen werden.

  • in der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Saschsen-Anhalt e.V. (Teil der mitzuführenden Angelpapiere und im Internet frei verfügbar)
  • Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Abkürzung FischO LSA (frei im Internet verfügbar)
  • Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Abkürzung FischG LSA (frei im Internet verfügbar)
  • Tierschutzgesetz, Abkürzung TierSchG (frei im Internet verfügbar)
  • Bundesnaturschutzgesetz, Abkürzung BNatSchG (frei im Interner verfügbar)
  • Naturschutzgesetz des Landes Saschsen-Anhalt, Abkürzung NatSchG LSA (frei im Internet verfügbar)
  • Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Abkürzung WasserG-LSA (frei im Internet verfügbar)
Fishing-King

Was dürfen Fischereiaufseher?

In diesen Video stellt Fishing-King ein paar sehr Interssante Informationen zum Thema Fischereiaufsicht zu Verfügung.

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