Mit dem ersten Eindruck geht alles los. Deswegen treten wir als Fischereiaufseher nicht autoritär auf und sind hilfsbereit. Man muss sich bewusst machen, dass Angler auch Erholung suchen.
Hier möchten wir unseren Fischereiaufsehern eine kleine Übersicht geben, worauf bei der Kontrolle geachtet werden sollte.
Die Aufstellung ist weder vollständig noch ist sie eine Rechtsberatung. Jeder Fischereiaufseher verpflichtet sich umfassend und aktuell über geltendes Recht zu informieren.
Grundsätzlich ist das jedem Fischereiaufseher selbst überlassen. ABER: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.“
Wichtig!
Im Prinzip könnte er dies tun! Wir empfehlen aber immer einen Zeugen dabei zu haben. Der Zeuge muss dabei nicht selbst ein Fischereiaufseher sein. Es kann gerne auch die Frau, ein Freund oder ein anderer Angler sein, der sich dafür bereit erklärt. Der Zeuge wird bei der Wasserschutzpolizei angegeben und steht somit für Rückfragen zur Verfügung.
Komplexkontrollen werden sporadisch durchgeführt. Dabei verabreden sich mehrere Fischereiaufseher um größere Bereiche, größere Angelgruppen oder mehrere Gewässer gleichzeitig zu kontrollieren. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn viele Angler an einem Gewässer /-Abschnitt sind und somit relativ schnell merken würden, dass kontrolliert wird. In diesem Fall bestünde für einige Angler die Möglichkeit, Verstöße zu verschleiern. Um derartiges vorzubeugen werden Komplexkontrollen anberaumt.
In der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. , stehen die Maßnahmen zur einheitlichen Ahndung von Verstößen von Verbandsmitgliedern und
Gastanglern.
Zusätzlich können durch die Behörden Geldbußen verhangen werden.
In diesen Video stellt Fishing-King ein paar sehr Interssante Informationen zum Thema Fischereiaufsicht zu Verfügung.
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